Unser Anliegen
Jede
Kuh
und
jeder
Ochse
sind
bei
uns
herzlich
willkommen.
Unser
Pensionskonzept
ermöglicht
es
den
Tieren
sich
frei
zu
bewegen
und
selbstständig
über
Futteraufnahme sowie Ruhezeiten zu entscheiden. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, haben wir ein unserem Betrieb entsprechendes Modell entwickelt.
(Siehe unten)
Letzte Änderung: 22. September 2023 / V5.0 · © Copyright 2018-2023 Familie Dörig
Spielplatz
Sehr
gerne
stellen
wir
unser
Spielplatz
den
Kindern
für
die
Benutzung
zur
Verfügung.
Wir
empfehlen
aber
dringendst,
die
Kinder
nie
unbeaufsichtigt
spielen
zu
lassen.
Die
Beaufsichtigung
der
Kinder
gilt auch generell für den ganzen Hofbereich inkl. Stall- und Weidebereich.
Wir bitte Sie ausserdem darauf zu achten, dass Ihre Kinder nicht auf die im Hofgelände parkierten Landmaschienen klettern, oder an ihnen herumspielen.
Bitte lesen Sie auch unsere Hinweise unter
Haftungsausschluss.
Besucherstübli & Toilette
Zusammensitzen,
Plaudern
und
sich
Austauschen
können
sich
unsere
Gäste
in
unserem
abenteuerlichen
und
unkonventionellen
Wohnwagen
der
unmittelbar
vor
dem
Stallgebäude
steht.
Geniessen
Sie
das Campingflair auf einer Kuhpension inmitten der Landwirtschaft und umgeben von liebenswerten Menschen und Tieren.
Leider müssen wir Sie darauf hinweisen, dass im Wohnwagen das Rauchen nicht erlaubt ist.
Verhaltensregeln für unsere Besucher|innen:
Alle
interessierten
Menschen
mit
ihren
Kindern
und
auch
ihren
Hunden
sind
auf
unserem
Pensionshof
immer
herzlich
Willkommen.
Zum
Schutze
der
uns
anvertrauten
Tiere
und
unseren
Hofkatzen, bitten wir unsere Besucherinnen und Besucher die wenigen nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen, damit ein reibungsloser und ungestörter Betrieb gewährleistet werden kann.
- Bitte bewegen Sie sich im Umfeld der Tiere immer ruhig, sicher aber bestimmt. Die Lautstärke und Diskussion soll auf ein Minimum reduziert werden.
- Das Rauchen ist in den Ställen, dem Wohnwagen und in unmittelbarer nähe unserer Hoftiere
grundsätzlich verboten
. Bitte lassen Sie ihre Zigarettenstummel auch nicht auf der Weide oder auf dem
Hofgelände liegen. Raucherabfälle können bequem im Container hinter der Scheune (signalisiert) entsorgt werden.
- Kinder bitte auf dem ganzen Hofgelände inkl. Spielplatz nie unbeaufsichtigt lassen.
- Ebenfalls sollen Kinder angehalten werden, sich im Umgang mit den Tieren, leise und nicht hektisch zu verhalten.
- Ängstliche oder dominante Hunde sind bitte immer an der Leine zu führen. Hundehaufen sind bitte mittels Doggybag im Container hinter der Scheune zu entsorgen.
- Wir bitten Sie ausserdem zu ihrer eigenen Sicherheit und der unserer Tiere darauf zu achten, sich nicht mit auffällig bellenden Hunden in der Nähe unserer Tiere aufzuhalten.
- Die Tiere dürfen grundsätzlich nur von ihren jeweiligen Besitzerinnen / Besitzern gefüttert werden.
Bitte haben Sie Verständnis für diese wenigen aber wichtigen Verhaltensregeln
Die Kuhpension-Schönau wünscht Ihnen allen einen schönen und erlebnisreichen Aufenthalt bei uns
Haftungsausschluss
Wir
können
keine
Haftung
übernehmen
von
möglichen
Schäden
an
Personen,
deren
Begleiter|innen,
deren
Kinder,
deren
Hunde
und
deren
mitgeführten
Gegenständen
auf
unserem
gesamten
Hofgelände inkl. den dazugehörigen Weideflächen. Das Betreten, sowie der Aufenthalt auf unserem Pensionshof erfolgt somit auf eigene Gefahr.
Alle
Tierbesitzerinnen
/
-besitzer,
Besucherinnen
/
Besucher
sind
selber
dafür
verantwortlich,
dass
ihre
Privathaftpflicht-
und/oder
Unfallversicherung
mögliche
Ereignisse
an
Person
und
Gegenständen
abdeckt.
Hof ABC
Um
miteinander
das
Hof-
und
Stallleben
zusammen
mit
den
uns
anvertrauten
Tieren
geniessen
zu
können,
braucht
es
gegenseitige
Rücksichtnahme
und
verständnisvolle
Menschen.
Wir
alle
leisten
unseren
Beitrag
dazu,
damit
alle
unsere
Hofbewohner,
Besucherinnen
und
Besucher
durchwegs
einen
unbeschwerten
und
sicheren
Aufenthalt
bei
uns
verbringen können.
Freilaufbox
Wenn
von
Tierärztin
/
Tierarzt
empfohlen,
oder
solange
noch
kein
gefordertes
Gesundheitsattest
vorliegt,
kann
ein
Tier
vorübergehend
in
einer
Freilaufbox
untergebracht
werden.
Selbstverständlich
sind
wir bemüht darum, einen solchen Aufenthalt so kurz wie möglich zu gestalten.
Die Freilaufbox ist in Sichtweite zu den Herdentieren, aber in genügendem und sicheren Abstand, damit keine allfälligen Krankheitserreger und/oder Parasiten übertragen werden können.
.
Haftpflichtversicherung für unsere Tiere
Unsere Pension führt eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für alle Tiere die auf dem Hof Leben und angemeldet sind und für die wir die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht haben.
Darin sind Ereignisse wie Schäden an Drittpersonen und Sachschäden, welche die Tiere verursachen, eingeschlossen.
Die Kosten von SFR 5- pro Tier und Monat, werden den jeweiligen Tierbesitzerinnen / -besitzern zusätzlich zu der monatlichen Pensionsgebühr in Rechnung gestellt.
Empfehlenswert
und
optional
ist
eine
zusätzliche
Unfallversicherung.
Jeder
Tierbesitzerin
und
jedem
Tierbesitzer
ist
es
freigestellt
eine
solche
für
ihr
Tier
abzuschliessen.
Die
Versicherung
deckt
einen
schweren Unfall mit Todesfolge. Eine solche Police beläuft sich auf ca. SFR 300.- pro Jahr.
.
Kaution
Eine Kaution wird begründet, um mögliche Zahlungsausfälle seitens Besitzer abzudecken. Die Höhe einer allfälligen Kaution beträgt pro Tier drei (3) Monatsmieten.
Die erhobene Kaution wird vollumfänglich zurückerstattet, wenn die Pensionsvereinbarung aufgelöst wird (
siehe Kündigung
) und keine ausstehenden Zahlungsverpflichtungen seitens Besitzer bestehen.
.
Kündigung (Vertragsauflösung)
Die
Besitzerin
/
der
Besitzer
darf
und
kann
den
Pensionsvertrag
zu
jederzeit
und
ohne
Kündigungsfrist
auflösen.
Es
bestehen
jedoch
keine
Ansprüche
auf
Rückvergütung
von
allenfalls
bereits
geleisteten
Pensionsbeiträgen.
Der Vermieter seinerseits gewährt eine 30 tägige Kündigungsfrist auf jeweils das Ende eines Monates
Besuchszeiten
Die
Tiere
dürfen
von
ihren
Besitzerinnen
und
Besitzern
zu
den
üblichen
Tageszeiten
besucht
werden.
Die
Stallungen,
sowie
die
Weideflächen
und
auch
der
Wohnwagen
(Besucher-Stübli)
sind
für
sie
immer zugänglich.
Bitte lesen Sie hierfür auch die Hinweise im Kapitel
„
Haftungsausschluss
“
und
„
Hof ABC
“
Interessierte
Besucherinnen
und
Besucher
sind
herzlich
eingeladen
nach
vorgängiger
Terminvereinbarung
sich
auf
unserem
Pensionshof
persönlich
zu
informieren,
sich
fachkundig
herumführen
zu
lassen und einen hautnahen Einblick in das Leben unsere Pensionärinnen und Pensionären zu nehmen.
Gesundheitsattest
Um
das
Risiko
der
Übertagung
einer
ansteckenden
Krankheit
und/oder
von
Parasiten
von
einem
neuen
Tier
auf
die
Herde
zu
minimieren
sind
folgende
Untersuchungen
am
Tier
notwendig
und
unerlässlich:
- Das Tier muss BVD getestet sein (Bovine-Virus-Diarrhoe)
- Blutanalyse über allg. relevante Organ- und Enzymwerte
- Auskultation von Herz und Lunge (Abhören auf Auffälligkeiten von Herz- / Lungengeräuschen)
- Parasitologische Kotuntersuchung
- Analyse Pansensaft (wenn von Tierarzt|ärztin empfohlen)
- Allg. Überprüfung des körperlichen Zustandes
- Bewegungsapparat, Zähne, Euter, Blessuren, Gebrechen,
Trächtigkeit
- Speziell die Klauen sind auf die Zehenhautentzündung
„Mortellaro“ zu untersuchen
Die oben aufgeführten Untersuchungen gelten ausschliesslich für Tiere die unmittelbar aus einem Nutztierbetrieb und/oder von der Alp zu uns gebracht werden.
Von
diesen
Massnahmen
vorbehaltlich
nicht
betroffen
sind
Tiere,
die
von
einem
anderen
Lebe-
oder
Pensionshof
zu
uns
gebracht
werden,
allerdings
empfiehlt
es
sich
auch
hier,
sollte
die
letzte
Untersuchung schon eine weile zurückliegen sinnvollerweise eine durchzuführen.
Der Entscheid, wann ein Tier in die Herde integriert wird, liegt alleine beim verantwortlichen Vermieter.