Pensionsmodell
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Kündigung (Vertragsauflösung)
Die
Besitzerin
/
der
Besitzer
darf
und
kann
den
Pensionsvertrag
zu
jederzeit
und
ohne
Kündigungsfrist
auflösen.
Es
bestehen
jedoch
keine
Ansprüche
auf
Rückvergütung
von
allenfalls
bereits geleisteten Pensionsbeiträgen.
Der
Vermieter
seinerseits
gewährt
eine
30-tägige
Kündigungsfrist
auf
jeweils das Ende eines Monates.