Eine Kaution wird begründet, um mögliche Zahlungsausfälle seitens Besitzer abzudecken. Die Höhe einer allfälligen Kaution beträgt pro Tier drei (3) Monatsmieten. Die erhobene Kaution wird vollumfänglich zurückerstattet, wenn die Pensionsvereinbarung aufgelöst wird und keine ausstehenden Zahlungsverpflichtungen seitens Besitzer bestehen.
Kündigung
Die Besitzerin/der Besitzer darf und kann den Pensionsvertrag zu jederzeit und ohne Kündigungsfrist auflösen. Es bestehen jedoch keine Ansprüche auf Rückvergütung von allenfalls bereits geleisteten Pensionsbeiträgen. Der Vermieter seinerseits gewährt eine 30-tägige Kündigungsfrist auf jeweils das Ende eines Monates.